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Rückwirkende Erhebung der neuen Angestellten-Kopfpauschale

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des § 17 VTV, der die neue eingeführte monatliche Kopfpauschale in Höhe von 18 Euro für Angestellte enthält, ist nunmehr rückwirkend zum 11. März 2021 erfolgt.

SOKA-BAU wird den neuen Beitrag für die zurückliegenden Meldemonate erstmalig mit der Juli-Meldung erheben (Fälligkeit 28. August) und für die Meldemonate April, Mai, Juni rückwirkend ohne Berechnung von Verzugszinsen berechnen.

BBTV und VTV allgemeinverbindlich

Im Bundesanzeiger vom 15. Juni 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darüber hinaus die AVE des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) in der Fassung vom 24. August 2020 rückwirkend zum 1. September 2020 veröffentlicht. Ebenfalls veröffentlicht wurde die AVE des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in der Fassung vom 29. Januar 2021, der rückwirkend zum 1. Januar 2021 allgemeinverbindlich wurde. Ausgenommen hiervon ist der § 17 VTV, dessen AVE rückwirkend zum 11. März 2021 erfolgte.

Die Neuabschlüsse der Tarifverträge, die unter anderem erhöhte Erstattungssätze für die Ausbildungszentren und die neue Kopfpauschale für Angestellte enthalten, war erforderlich geworden, um die infolge der Corona-Auflagen stark gestiegenen Kosten des Ausbildungsbetriebs in den Zentren zu refinanzieren und damit die Basis für die Berufsausbildung im Baugewerbe sicherzustellen. In BLICKPUNKT BAU Ausgabe 1 und 2/ 2021 hatten wir bereits hierzu berichtet.

Angestellter Bau

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