Dies betrifft Schritt 1 bezüglich der Bestellpflicht für Betriebliche Datenschutzbeauftragte aufgrund der Gesetzesänderung, die vermutlich im Herbst 2019 in Kraft tritt. Ergänzt wurde auch Schritt 5, der die Informationspflichten gegenüber Betroffenen aufgreift. Betriebe können die neu eingefügte Anlage 11 - eine ausführliche Musterinformation für Baubetriebe – auf ihr Unternehmen anpassen und über eine Linklösung einbinden. Damit geben sie interessierten Betroffenen die Möglichkeit, sich durch das Anklicken des Links ausführlich zu informieren, ohne ihren Schriftverkehr mit langatmigen (Pflicht-)Informationen zu überladen. Auch Anlage 10, die Musterinformation für eigene Beschäftigte, wurde neu gefasst.
In jedem der 5 Schritte finden Sie Hinweise auf Anlagen, wie Musterverzeichnisse, -erklärungen oder -verträge, die wir Ihnen als Praxishilfe zum Download bereitstellen.
Schritt 1: Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Schritt 5: Informationspflichten
Haben Sie noch Fragen? Für unsere Mitgliedsbetriebe stehen wir jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung:
RAin Ilka Baronikians
Abteilung Bau- und Vertragsrecht
Tel.: 089/7679 - 136
Fax.: 089/7679-154
baronikians@lbb-bayern.de